News rund ums Auto
 

Benzinpreise künftig online abrufbar

Ab 2013 werden über eine Onlineplattform alle Kraftstoffpreise bundesweit abrufbar sein. Dazu soll beim Bundeskartellamt eine sogenannte Markttransparenzstelle geschaffen werden, an welche die rund 14.000 Tankstellen im Land Preise und Preisänderungen zeitnah melden müssen. Die Tankstellen sollen ab dem kommendem Jahr in Echtzeit ihre Preise und Preisänderungen an das Bundeskartellamt übermitteln. Dort werden diese Informationen in einer Datenbank erfasst und online gestellt. Neben mehr Wettbewerb soll dies auch dafür sorgen, dass die Wettbewerbshüter etwaige unzulässige Preisstrategien der Mineralölkonzerne aufdecken können. Der genaue Start der Transparenzstelle ist allerdings noch offen.



Neues ums Flensburger Punktesystem

Nach Aussage des ADAC muss die Reform des Punktesystems erst noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und wird so wohl erst im Jahr 2014 zum tragen kommen. Seminare zum Punkteabbau können also in 2013 noch genutzt werden.

Um 5 Euro teurer werden ab April 2013 aber bundesweit die Knöllchen beim Überschreiten der zulässigen Parkdauer.


Zweiradklassen werden neu formiert

Für Mopeds und Roller bis 45km/h Höchstgeschwindigkeit gilt die neue Führerscheinklasse AM.

Im Bereich der Motorrad-Führerscheine wird zudem eine neue Klasse A2 eingeführt. Diese beinhaltet eine Beschränkung zum Führen eines Zweirades von bis zu 35kW und einem Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg.
...
Für den Aufstieg in die nächst höhere Motorradklasse ist nun nach Ablauf von zwei Jahren eine praktische Prüfung vorgeschrieben. Dies gilt für den stufenweisen Aufstieg von A1 zu A2 soweit von A2 in die Klasse A. Für den direkten Erwerb der Klasse A ist nun ein Mindestalter von 24 Jahren vorgeschrieben.

Fahrräder mit Elektroantrieb, also Pedelecs, bis zu einer Geschwindigkeit bis 25 km/h mit einer Leistung von bis zu 250 Watt und einer Anfahrtshilfe bis zu 6 km/h fallen weiter unter die Kategorie Fahrrad.



Rund um die Führerscheine gibt es gleich eine ganze Vielzahl von Änderungen

Wer mit seinem Wagen gerne zieht, wird sich über dieses Führerschein-Tuning freuen. Mit der Schlüsselzahl 96 kann die Fahrerlaubnis der Klasse B zum B-96-Führerschein erweitert werden. Durch eine sieben Stunden-Schulung in Theorie und Praxis wird diese Erweiterung möglich. Danach dürfen PKW-Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen oder ein Wohnanhänger mit mehr als 750 Kilo zulässigem Gesamtgewicht geführt werden.

Neue Führerscheine auf 15 Jahre begrenzt

Ab dem 19. Januar 2013 werden alle neuen Führerscheine auf 15 Jahre begrenzt. Alte Führerscheine bleiben weiter bis 2033 gültig und müssen weiterhin nicht zuvor umgetauscht werden. Neue Prüfungen sind für die Neuausstellung aber bisher nicht vorgesehen.



Reformpläne zur Flensburger Verkehrssünder Datei

 

Verkehrssünderdatei in Flensburg

alt

Verkehrsszentralregister

neu 2013

Im "Fahreignungsregister" (FAER) werden schwere und besonders schwere Verstöße gespeichert, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

    Punkte-Tacho zeigt klar die Stufen des Fahreignungs-Bewertungssystems
Führerscheinentzug ab 18 Punkte Schwarz: ab 8 Punkte
    Grün: Vormerkung beim Punktestand 0 bis 3
neu - automatische schriftliche Ermahnung   Gelb: 4 Punkte
neu letzte Ermahnung - die Behörde ordnet die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar an  

Rot: 6 Punkte

     
Punkte Verjährung/ Tilgung automatischen Verlängerungen der Einträge, wenn es innerhalb der Verjährungsfrist zu neuen Verkehrssünden kommt Jeder Eintrag verjährt für sich, es gibt feste Tilgungsfristen
Tilgung Ordnungswidrigkeit (entspricht schwerem Verstoß) bisher 2 Jahre Ein Eintrag der Kategorie 1 (ein Punkt) nach
zwei 1/2 Jahren
Tilgung Ordnungswidrigkeiten mit Anordnung eines Regelfahrverbotes bisher 2 Jahre

Ein Eintrag der Kategorie 2

(zwei Punkte)

nach fünf Jahren
Straftaten (entspricht sehr schwerem Verstoß) bisher 5 Jahre 10 Jahre (z. B. bei Alkohol am Steuer)

Punkte Vergabe

bis jetzt unterschiedliche Punktevergabe

1 Punkt

2 Punkte

3 bis 7 Punkte

Künftig nur noch 1 oder 2 Punkte

Kriterien für die Punktevergabe

 

Verstöße, die die Verkehrssicherheit nicht gefährden, gibt es keine Punkte mehr

z.B. Einfahrt ohne Plakette in die Umweltzone

 

Ordnungswidrigkeit

(1 bis 4 Punkte)

Schwerer Verstoß: 1 Punkt

Mehr ins Gewicht fallen sollen z.B. Handy am Steuer

 

schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot

( 3 bis 4 Punkte)

Besonders schwerer Verstoß:

2 Punkte

z.B. bei Rot über die Ampel oder Drängeln

  Regelfahrverbot sowie Straftaten Besonders schwere Verstöße

 

 

Grundsätzlich geht es bei der Reform um mehr Verkehrssicherheit. Doch auch die Verkehrssünderdatei würde entrümpelt werden: Durch die neuen Regelungen würden voraussichtlich rund eine Million Personen, die zwar für die Verkehrssicherheit relevante, aber leichtere Verstöße begangen haben, nicht mehr im Register erfasst werden. Demgegenüber würde es jährlich bei rund 500 Personen mehr zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.
Neue Punkteregelung
1. Das heute gültige Punktsystem wurde 1974 eingeführt. Danach werden die im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragenen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten je nach Schwere mit 1 bis 7 Punkten bewertet. Mit einem Punktestand von 9 Punkten wird der Kraftfahrer über diesen Punktestand informiert und schriftlich verwarnt. Bei 14 Punkten muß
der Fahrerlaubnisbesitzer die theoretische Prüfung, ggf. ergänzt durch eine Fahrprobe, ablegen. Bei 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Vor einer erneuten Erteilung des Führerscheins wird in der Regel eine medizinisch-psychologische Eignungsuntersuchung (MPU oder sog. “Idiotentest”) angeordnet (siehe auch Bußgeldverfahren und Punktestand). Punkte können jedoch auch abgebaut werden, indem entsprechende Maßnahmen absolviert werden, die der Steigerung des persönlichen Verkehrssicherheitsverhaltens dienen. Die Bewältigung der alltäglichen Verkehrssituationen soll trainiert werden. Dazu kann auch Streßbewältigung gehören (siehe auch Punkteabbau). Das Punktsystem wurde als allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 15b StVZO (Straßenverkehrszulassungsordn
ung) erlassen (Bindung der Verwaltungsbehörden im Interesse einer einheitlichen Verwaltungspraxis). Von den ca. 50 Mio. Führerscheininhabern sind fast 6 Mio. Personen (ca. 12%) im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Davon bekommen lediglich 0,3 % - das sind ca. 17.000 Kraftfahrer - achtzehn und mehr Punkte. Durch ständige und hartnäckige Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften werden in aller Regel andere gefährdet. Daher ist der Verlust der Fahrerlaubnis nur die konsequente und sichere Folge dieses Verhaltens. Die Zahlen belegen aber auch, daß sich die große Mehrheit der Autofahrer korrekt und vorschriftsmäßig im Straßenverkehr verhält. Insoweit hat sich das Punktesystem mit seiner besonderen Präventivwirkung bewährt.

2. Inhaltlich dient das Punktesystem nicht mehr nur der Feststellung von Defiziten bei der Kraftfahrereignung, sondern es soll auch durch Angebote und Hilfestellungen bewirken, daß Eignungsdefizite behoben werden können. Defensives Verhalten soll geschult werden. Dieses geschieht durch Aufbauseminare (Nachschulungen) und durch die Möglichkeit einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung (siehe auch Punkteabbau). Es wurdel ein "Bonus-System" für freiwillige Schulungsmaßnahmen eingeführt. Dadurch soll das Gefühl von Zwangsmaßnahmen vermieden werden.

3. Im einzelnen sind im jetztigen Punktsystem folgende Maßnahmen vorgesehen:

Der eingetragene Kraftfahrer wird bei 8 Punkten von seiner örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde informiert, die ihrerseits vom Kraftfahrt-Bundesamt unterrichtet wurde. Der Betroffene erhält Gelegenheit, durch den freiwilligen Besuch eines Aufbauseminars seine Defizite zu beseitigen und so einen weiteren Punkteanstieg zu verhindern. Es werden ihm 4 Punkte erlassen, wenn er bei einem Punktestand bis zu 8 Punkten ein Aufbauseminar besucht. Bei 9 bis 13 Punkten werden nach dem freiwilligen Besuch eines Aufbauseminars immer noch 2 Punkte erlassen. Erreicht der Betroffene 14 Punkte und hat er innerhalb der letzten 5 Jahre kein Aufbauseminar besucht, erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde die Anordnung, ein solches Seminar zu besuchen (obligatorisches Aufbauseminar). Aber auch bei 14 Punkten soll das neue Bonus-System noch greifen: Wenn der Betroffene freiwillig zusätzlich an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnimmt, werden ihm 2 Punkte abgezogen. Diese Beratung soll dem Betroffenen helfen, die Ursachen seines Fehlverhaltens herauszufinden. Erreicht ein Kraftfahrer innerhalb sehr kurzer Zeit 18 oder mehr Punkte, erfolgt keine automatische Entziehung. Vielmehr erhält er die Möglichkeit, die Hilfen des Punktsystems auszuschöpfen (Aufbauseminar und freiwillige verkehrspsychologische Beratung). Wer trotz der Möglichkeiten und Hilfestellungen des Punktesystems 18 Punkte und mehr erreicht, dem muß im Interesse der Verkehrssicherheit die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Beispiele aus dem Punktekatalog:
- Überholverbot nicht beachtet: 1 - 4 Punkte
- Geschwindigkeitsübertretung: 1 - 4 Punkte

Siehe Bußgeldkatalog !


Gesetzesnovelle: Härtere Regeln bei TÜV-Prüfung drohen

200 Kreisstädte wollen ihr altes Kennzeichen bereits zurück
Die nötige Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung gilt in der Politik als sicher.Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums zu BILD: „Im Frühjahr wird dem Bundesrat eine entsprechende rechtliche Regelung zugeleitet.“

Niedersachsens Verkehrsminister Jörg Bode (FDP): „Wir unterstützen das, wenn es vor Ort gewollt ist und keine zusätzliche Bürokratie oder Mehrkosten auslöst.“

Höhere Verwaltungskosten erwartet Ralf Bochert, Wirtschaftsprofessor von der Uni Heilbronn und Gründer der „Initiative Kennzeichenliberalisierung“, nicht – im Gegenteil: „Die Städte könnten mit den Kennzeichen sogar Geld verdienen.“

Der Vorteil alter Nummernschilder: „Die Kennzeichen stärken die Identifikation der Bürger mit ihrem Heimatort.“ In einer Umfrage sprachen sich 73 Prozent der Deutschen für die Wiedereinführung aus.

Und die Kosten? Geplant ist, dass Autofahrer zwischen alten und neuen Schildern wählen können. Die Umstellung wird den Halter etwa 60 Euro kosten.
 







Am ersten Juli ist es soweit: Der Gesetzgeber setzt die weiterentwickelte Hauptuntersuchung in Kraft. Die neuen Regeln beim TÜV tragen der fortentwickelten Fahrzeug- und Prüftechnik Rechnung.

TÜV: Taxifahrer sind zuerst dran
...

Von den Änderungen werden zuerst die Taxis betroffen sein, weil sie jährlich "zum TÜV" müssen. Grundsätzlich wird die Prüfung nun immer mit einer kurzen Probefahrt beginnen. So sollen die Prüfer elektronische Sicherheits- und Fahrassistenzsysteme besser kontrollieren können.

Keine Rückdatierung mehr möglich

Zum Check der Elektronikkomponenten kommt ein von allen Prüforganisationen gemeinsam entwickeltes Diagnosegerät, der HU-Adapter zum Einsatz. Der Prüfbericht wird künftig wesentlich detaillierter ausfallen und die umstrittene Rückdatierung entfällt.

"Fehlt es zum Beispiel an der Beleuchtung, bekommt es der Autofahrer künftig schwarz auf weiß, dass die Einstellung beim Scheinwerfer rechts nicht stimmt. Er kann dies mehr oder weniger direkt als Reparaturauftrag an die Werkstatt geben", sagt Jürgen Wolz vom TÜV Süd.

HU gibt es bereits seit 1951

Die Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge - häufig fälschlich "TÜV" genannt - gibt es in Deutschland bereits seit 1951. Zunächst verschickten die Zulassungsstellen dazu "Einladungen", seit den 1960er Jahren gibt eine farbige Plakette auf dem Nummernschild dem Autofahrer an, wann er sein Fahrzeug wieder vorzustellen hat.

Die Tests führt der Staat nicht selbst durch, sondern anerkannte Prüforganisationen wie die TÜV-Unternehmen (TÜV Nord, TÜV Süd, TÜV Rheinland usw.), Dekra oder GTÜ.




Deutschland bekommt die alten Kennzeichen zurück

Berlin/Alfeld – Der Mercedes 230.4 (Bj. 1975) von Eckard Ahrens (48) ist nicht nur ein Klassiker. Mit seinem „ALF“-Kennzeichen ist er Zukunftsmodell!

HOT“, „UFF“, „ALF“ und Co. – Deutschland bekommt die alten
Kennzeichen zurück!Als einer der wenigen in Alfeld (Niedersachsen) trägt der Wagen noch ein „ALF“-Kennzeichen. Ahrens: „Der Wagen war nie abgemeldet. Daher hab ich noch ein ‚ALF‘-Kennzeichen.“
Im Zuge der Kreisgebietsreform 1977 wurden die alten Schilder durch „HI“ für Hildesheim ersetzt. Doch bald dürfte „ALF“ sein
Comeback
feiern – zusammen mit bundesweit mehr als 300 Stadt-Kennzeichen. Wechselkennzeichen kommt - 16.12.2011

Bundesrat stimmt zu
Für Autobesitzer in Deutschland soll es bald Wechselkennzeichen geben, die für zwei Wagen nutzbar sind. Der Bundesrat machte am Freitag (16. Dezember 2011) den Weg für eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung frei. Dies soll für Zweitwagen auch günstigere Versicherungskonditionen bringen. Das Verkehrsministerium will die Neuregelung möglichst Mitte nächsten Jahres einführen. Geplant ist, dass ein Kennzeichen für zwei Autos zugelassen wird. Es darf jedoch zur selben Zeit an nur einem der beiden Fahrzeuge geführt werden. "Wir wollen damit die Nutzung mehrerer Fahrzeuge erleichtern und einen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlichen Zweitfahrzeuges, etwa eines Elektroautos setzen", sagte Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU).... Interessant sein kann ein Wechselkennzeichen für Autobesitzer, die neben dem normalen Wagen etwa ein Wohnmobil, einen Oldtimer oder ein kleineres Stadtauto haben.

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Konkret ist ein Nummernschild aus zwei Teilen vorgesehen: Ein kleineres Nebenkennzeichen, das am jeweiligen Auto bleibt sowie die beiden Hauptkennzeichen vorn und hinten, die abwechselnd auf dem einen oder anderen Auto angebracht werden. Verkehrs-Staatssekretär Andreas Scheuer sagte im Bundesrat, damit werde eine in Österreich und der Schweiz bewährte Praxis auch in Deutschland ermöglicht. Aus der Versicherungsbranche gebe es Signale, dass dafür günstigere Paketangebote zu erwarten seien.

Übersicht: Zu den Klassikern bei autobild.de
Der ADAC begrüßte die Pläne. Dadurch könnten gerade Familien bestärkt werden, sich neben dem Erstfahrzeug einen kleinen, sauberen Zweitwagen anzuschaffen. Dem Bundeshaushalt könnten wegen geringerer Einnahmen aus der Versicherungssteuer bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr entgehen, erwartet die Bundesregierung. AUTO BILD hatte das Wechselkennzeichen Anfang des Jahres 2010 auf den Tisch gebracht und mit zahlreichen Aktionen sowie Werbung bei Entscheidungsträgern maßgeblich gefördert.

 

 


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