Clubsatzung

Clubsatzung

 

§ 1 – Name,Sitz & Logo


(1) Die „Car Society Wolfhagen“ ist eine Interessengemeinschaft, im Folgenden als „Club“ bezeichnet. Daraus resultiert eine persönliche Haftung jedes Mitglieds für seine Tätigkeiten. Der Club wird in keinem Falle als verantwortliches Organ belangt. Ein Vereinsregister-Vermerk ist nicht nötig.

(2) Der Club hat seinen Sitz in der Ostpreußenanlag 7 in 34466 Wolfhagen, Deutschland.

 

(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 – Zweck
Zweck des Clubs ist der Aufbau einer regionalen Vereinigung, die sich durch die gemeinsame Leidenschaft für Kraftfahrzeuge auszeichnet. Dieses Gemeinschaftsgefühl wird mit regelmäßigen Aktivitäten in diesem Interessenbereich und der Kooperation mit Gruppierungen gleichen Zweckes gestärkt.

§ 3 – Finanzierung
Der Club ist selbstlos tätig, eigenwirtschaftliche Zwecke oder persönliche Bereicherungen werden nicht verfolgt. Der Club verfügt über keine regelmäßigen Einnahmen und verlangt keine entsprechenden Beiträge. Die Finanzierung der Teilnahme an Aktivitäten wird eigenverantwortlich von den Mitgliedern getragen.

§ 4 – Mitgliedschaft

(1) Mitglied im Club kann nach Entscheidung der Clubleitung jede natürliche Person des Privatrechts werden.

(2) Die Clubleitung fällt die Entscheidung über entsprechende Anträge in Absprache mit den Mitgliedern des Clubs.

(3) Die Mitgliedschaft endet durch das Mitglied durch formlosen Austritt.

§ 5 – Einsatz und Verhalten des Mitgliedes
Jedes Mitglied verpflichtet sich, zur Gemeinschaft des Clubs durch persönlichen Einsatz beizutragen.
Das Einbringen von Vorschlägen und Ratschlägen im Forum der Webpräsenz zählt ebenso danach wie eine Teilnahme an den Clubinternen und Externen Aktivitäten. Ein Mitglied, dass sich 1 Jahr lang nicht an entsprechenden Aktivitäten beteiligt, wird durch die Clubleitung aus dem Club entlassen.
Zu jeder Aktivität wird ein entsprechendes Thema im Forum der Webpräsenz eröffnet. Jedes Mitglied hat sich in diesem Thema vom jeweiligen Event anzumelden. Eine Angabe von Gründen bei nicht Anmeldung ist nicht notwendig. Dies gilt für interne wie externe Treffen gleichermaßen. Über Sanktionen bei wiederholtem Fernbleiben von Treffen trotz Anmeldung entscheidet die Clubleitung nach Absprache mit den restlichen Mitgliedern.

§ 6 – Beiträge & Kosten

(1) Die formale Mitgliedschaft bei der Car Society Wolfhagen ist kostenlos.

(2) Das Mitglied zahlt anfallende Kosten für die Teilnahme an Aktivitäten des Clubs eigenverantwortlich.

§ 7 – Verhalten vor Ort
Jedes Mitglied hat sich bei den Treffen ordnungsgemäß zu verhalten. Bei Veranstaltungen, die nicht von der Car Society Wolfhagen organisiert sind, ist den entsprechenden Verantwortlichen Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung wird ein Platzverweis erteilt. Die Car Society Wolfhagen wird in keinem Fall die Verantwortung durch entstandene Schäden tragen, sondern das betreffende Mitglied in Person.

§ 8 – Aufnahme neuer Mitglieder
Die Aufnahme eines Mitglieds gliedert sich in 3 Phasen:
- Registrierung im Forum der Webpräsenz
- Anwesenheit auf einem internen oder externen Treffen.
- Vorstellung der eigenen Person und des Fahrzeugs in den entsprechenden Bereichen der Webpräsenz
Nach Abschluss dieser Phase vermerkt die Clubleitung das neue Mitglied mit einem entsprechenden Eintrag auf der Website des Clubs. Das Mitglied darf das Logo, die Clubkleidung (Nach Erwerb von 49,90 EUR. Bestehend aus einer Jacke & Polo-Shirt mit Bestickung ) und den Namen der Car Society Wolfhagen frei nutzen. Mit dem Durchlaufen der drei Phasen bekräftigt das Mitglied die Absicht der Teilnahme am Clubgeschehen. Über Ausnahmen von diesem Verfahren entscheidet die Clubleitung.

§ 9 – Organe
(1) Clubleitung– Die Clubleitung obliegt den Clubgründern Markus Nolting und Andreas Weinrich.

(2) Weitere Organe – Werden von der Clubleitung gesondert und auf freiwilliger Basis eingesetzt.

§ 10 – Auflösung der Car Society Wolfhagen
Die Auflösung des Clubs obliegt allein der Clubleitung.

§ 11 – Gültigkeit
Die Mitglieder erklären durch ihre Unterschrift auf der Mitgliederliste, diese Satzung erhalten, gelesen und sie in allen Punkten akzeptiert zu haben. Satzungsänderungen werden von der Clubleitung in Absprache mit den Mitgliedern getroffen und bedürfen keiner erneuten Unterschrift. Die aktuelle Satzung kann auf der Homepage eingesehen werden.

Mit freundlicher Lichthupe
Wolfhagen, 01. Januar 2010

Car Society Wolfhagen

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